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Fragen und Antworten

1. Was ist das Psychologenportal?

Das Psychologenportal hilft Ihnen bei der Suche nach einer passenden Psychologin oder einem passenden Psychologen. Sei es, dass Sie bundesweit spezialisierte Anbieter suchen, sei es, dass Sie Psychologen vor Ort suchen oder beides.
Das Psychologenportal vereint die bisher einzeln betriebenen (Fach-)Psychologen-Register und ermöglicht Ihnen eine flexible und weitreichende Suche.


2. Wer betreibt das Psychologenportal?

Das Psychologenportal wird vom Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP) und seiner Tochtergesellschaft Deutsche Psychologen Akademie GmbH (DPA) betrieben.


3. Sind das alles Psychologen?

Ja, alle hier aufgeführten Anbieter sind Psychologinnen und Psychologen mit einem langjährigen Hochschulstudium und ggf. weiteren Zusatzqualifikationen sowie Berufspraxis. Die Psychologinnen und Psychologen in den Zertifikatsregistern und die BDP-Psychologen haben sich alle auf die Einhaltung der Berufsethischen Richtlinien und die Akzeptanz von Sanktionen durch das Ehrengericht des BDP verpflichtet.
Im Register für berufliche Eignungsbeurteilung nach DIN 33430 sind auch andere Berufsgruppen vertreten. Für diese gelten oben genannte Verpflichtungen nicht automatisch. Die Profession des jeweiligen Anbieters ist auch in diesen beiden Verzeichnissen gut erkennbar.


4. Sind alle Psychologen in diesem Portal aufgeführt?

Dieses Psychologenportal bietet Ihnen eine schnelle Suche und Auswahl unter vielen Psychologinnen und Psychologen. Es gibt am freien Markt aber natürlich auch weitere Psychologen, die hier noch nicht aufgeführt sind.


5. Was ist ein Fachpsychologe?

Fachpsychologinnen und Fachpsychologen in diesem Portal sind Psychologen mit einer besonders fundierten Spezialisierung auf einem Anwendungsfeld der Psychologie. Sie haben eine mehrjährige hochwertige, geregelte Weiterbildung durchlaufen oder entsprechende Kenntnisse und Fertigkeiten nachgewiesen. Das sind insbesondere die Fachpsychologen für Rechtspsychologie, die Fachpsychologen für Verkehrspsychologie und die Fachpsychologen für Klinische Psychologie.


6. Werden die Angaben vom Berufsverband überprüft?

Ja, die im Psychologenportal genannten Spezialisierungen sind vom Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) vorgegeben und werden geprüft. Die im Portal aufgeführten Psychologen haben gegenüber dem BDP oder seiner Tochtergesellschaft, der Deutschen Psychologen Akademie, den Nachweis über die geforderten Voraussetzungen geführt und dafür ein Zertifikat erhalten.
In dem Verzeichnis der BDP-Psychologinnen und -Psychologen vor Ort sind allerdings auch vom BDP nicht geprüfte eigene Angaben möglich. Die Eingetragenen haben sich allerdings auf die Ethischen Richtlinien verpflichtet und dürfen nur wahrheitsgemäße Angaben über Ihre Kompetenzen machen. Das Ehrengericht des BDP wacht als Beschwerdeinstanz über die Einhaltung der Ethischen Richtlinien.


7. Wie unterscheiden sich die drei thematischen Grundrichtungen?

Die drei thematischen Grundrichtungen sollen Ihnen die Suche erleichtern. Es gibt sowohl Überschneidungen, als auch Spezialisierungen, die sich nicht eindeutig den drei Grundrichtungen zuordnen lassen. Entscheidend ist daher immer die Darstellung der einzelnen Anbieter.


8. Gibt es auch andere Tätigkeitsbereiche für Psychologen?

Psychologinnen und Psychologen bringen ihr grundständiges Wissen in zahlreichen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, sozialen oder gesundheitlichen Bereichen ein. Dies kann zu bisweilen sehr besonderen Spezialisierungen führen. Achten Sie daher ggf. auch auf die Webseiten der Anbieter.


9. Wo finde ich Qualitätskriterien für Psychologen?

Der Beruf der Psychologin / des Psychologen ist nicht gesetzlich reguliert. Trotzdem müssen sich Kunden und Verbraucher auf Qualitätskriterien verlassen können. Psychologinnen und Psychologen sind Anbieter, die ein mindestens vierjähriges Hauptfachstudium der Psychologie an einer Hochschule abgeschlossen haben. Anbieter mit anderen Qualifikationen, die sich als „Psychologin“ oder „Psychologe“ bezeichnen, verstoßen wegen Irreführung über die Befähigung gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Das gilt auch für diejenigen Berufsbezeichnungen, die eine Spezialisierung als Psychologin oder Psychologe zum Ausdruck bringen, z.B. Wirtschaftspsychologen, Verkehrspsychologen, etc.
Spezialisierungen von Psychologinnen und Psychologen in den Registern richten sich nach vorgegebenen Kriterien des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP). In diesem Portal finden Sie insbesondere zertifizierte Psychologinnen und Psychologen. In den jeweiligen Registern finden Sie zu Ihrer Information auch Links zu den zugehörigen Regelwerken mit den Zertifizierungsvoraussetzungen, wie z.B. für Fachpsychologen für Rechtspsychologie usw.


10. Gibt es psychologische Berater, die nicht Psychologen sind?

Optimalerweise erfolgt eine psychologische Beratung durch die dafür qualifizierten Psychologinnen und Psychologen. Allerdings gibt es auch „psychologische Berater“, die nicht Psychologen sind. Solche werden in diesem Portal natürlich nicht aufgeführt. Wer auf der Suche nach psychologischer Beratung ist, sollte genau prüfen, ob nicht doch nur die hoch qualifizierte Beratung durch Psychologen den Erwartungen entspricht.
Für Online-Beratung durch Psychologinnen und Psychologen bietet das Portal die Suche nach dem Gütezeichen “Beratung durch PsychologInnen”.


11. Wann und warum braucht man eine Psychologin oder einen Psychologen?

Sie wollen etwas für Ihre Entwicklung, Ihr Wohlbefinden, Ihre Leistungsfähigkeit oder Ihre psychische Gesundheit tun? Es geht Ihnen um die Entwicklung, das Wohlbefinden oder die Leistungsfähigkeit in Gruppen, Organisationen oder der Gesellschaft? Oder es geht Ihnen um hochwertige psychologische Diagnostik? Psychologinnen und Psychologen unterstützen Sie bei der günstigen individuellen und sozial adäquaten Entwicklung sowie bei Veränderungsprozessen. Dazu wenden sie psychologische Prinzipien, Erkenntnisse, Modelle und Methoden in ethisch und wissenschaftlich begründeter Weise an.


12. Was bieten Fachpsychologen für Rechtspsychologie?

Fachpsychologen verfügen über eine fundierte wissenschaftliche und berufliche Qualifikation für psychologische Tätigkeiten im Rechtssystem.  Sie üben insbesondere rechtspsychologische, sachverständige Tätigkeiten für Gerichte, Staatsanwaltschaften, Justizministerien und Einrichtungen des Straf- und Maßregelvollzugs sowie rechtspsychologisch-diagnostische Tätigkeiten in Einrichtungen des Rechtswesens aus. Die sachgemäße Anwendung rechtspsychologischer Theorien, Methoden und Techniken sowie die systematische Reflexion ihrer Tätigkeit und ihrer Folgewirkungen haben Fachpsychologen für Rechtspsychologie BDP/DGPs nachgewiesen.
Sie sind als forensisch-psychologische Sachverständige u. a. bei Fragestellungen in folgenden Bereichen Familienrecht, Glaubhaftigkeitsbeurteilung, Schuldfähigkeit und Kriminal- und Gefährlichkeitsprognose tätig.


13. Was bieten Fachpsychologen für Verkehrspsychologie?

Fachpsychologen für Verkehrspsychologie bieten profunde und breitgefächerte theoretische Kenntnisse auf dem neuesten Stand sowie vertiefte, reflektierte und überprüfte Berufserfahrungen im Tätigkeitsfeld. Sie verfügen im Bereich Verkehrspsychologie über eine besondere Problemlösungskompetenz und wie alle Psychologen über die Fähigkeit zu selbständigem und verantwortungsvollem Handeln gegenüber Individuen und Organisationen. Ihre Tätigkeit umfasst insbesondere die Fahreignungsdiagnostik bzw. Begutachtung verkehrsauffälliger Kraftfahrer einerseits und die Intervention für die Verhaltens- und Einstellungsänderung zur Verkehrsteilnahme im Einzel- oder Gruppensetting andererseits. In den Bereichen der Mobilitäts- und Planungsberatung und der Fahrzeuggestaltung, der Verkehrserziehung und der Verkehrsanlagen bringen Fachpsychologen für Verkehrspsychologie ebenfalls ihre Expertise ein.


14. Was bieten Psychotherapeuten?

Psychologische Psychotherapeuten sind Psychologen, die ihre im Psychologiestudium erworbenen psychodiagnostischen und interventiven Kenntnisse in der gesetzlich geregelten Ausbildung zum Psychotherapeuten bezogen auf psychische Erkrankungen vertieft haben und nach einer staatlichen Abschlussprüfung approbiert sind. Nur sie dürfen diese Berufsbezeichnung führen.
Sie bieten Psychotherapie an und nur sie dürfen im System der gesetzlichen Krankenkassen ambulante Psychotherapie auf Basis einer Zulassung mit diesen abrechnen. Auch die Beihilfe und fast alle privaten Krankenversicherungen erstatten die Kosten einer Psychotherapie regelhaft nur, wenn diese von Psychotherapeuten erbracht worden ist.
Psychotherapeuten unterliegen der Aufsicht ihrer Landespsychotherapeutenkammer und sind an die von ihr erlassene Berufsordnung gebunden.


15. Was bieten Psychologen mit Heilpraktikererlaubnis?

Psychologen, die nicht als Psychotherapeuten approbiert sind, dürfen Psychotherapie eigenverantwortlich nur dann anbieten, wenn sie die staatliche Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde, beschränkt auf Psychotherapie erteilt bekommen haben.
Ihre Qualifikation für Psychotherapie aus dem Psychologiestudium ist ggf. durch Fort- oder Weiterbildung oder durch Berufserfahrung insbesondere in Kliniken vertieft worden. Ihr Angebot kann bisweilen hoch spezialisiert sein.
Anders als die Psychotherapie durch Psychotherapeuten werden die Kosten einer Psychotherapie von solchen Psychologen nicht von gesetzlichen Krankenkassen und der Beihilfe und überwiegend auch nicht von privaten Krankenversicherungen erstattet.


16. Was bieten Mediatoren?

Psychologinnen und Psychologen sind bereits durch ihr Studium für die psychologische Tätigkeit der Mediation prädestiniert. Mit der Fortbildung zum Mediator BDP haben sie ihr grundständiges Wissen im Bereich der Konflikttheorie/Konfliktanalyse, Kommunikations- und Gesprächstechnik, Verhandlungstechniken, Emotionsanalyse/Verhaltensbeobachtung und
-analyse, teilnehmenden Beobachtung und der Nachbereitung, Dokumentation und Gesprächsführung im Einzel- und Gruppensetting weiter vertieft.


17. Was bieten Fachpsychologen für Klinische Psychologie?

Die Zertifizierung als Fachpsychologe/Fachpsychologin für Klinische Psychologie (BDP)  erfolgt auf der Grundlage des Nachweises erworbener theoretischer und praktischer  Kompetenzen für die klinisch-psychologische Tätigkeit. Sie bescheinigt qualifiziertes Wissen und die Befähigung zur Berufsausübung in Klinischer Psychologie.
Das Zertifikat ist als berufsständische Weiterbildung anerkannt und deckt den Gesamtbereich der klinisch-psychologischen Praxis ab, einschließlich der Tätigkeit  in Bereichen, die nicht dem traditionell medizinischen Krankheitsbegriff entsprechen, sondern einem explizit psychosozialen Störungsbegriff verpflichtet sind, z.B. in der Beratungsarbeit.


18. Was bieten psychologische Lerntherapeuten?

Lerntherapie ist eine genuin psychologische Tätigkeit. Lerntherapeuten BDP haben spezifische Fertigkeiten der psychologischen Diagnostik von Lernstörungen und die Anwendung spezifischer Interventionsverfahren und -methoden für Legasthenie, Dyskalkulie sowie Lernen und Aufmerksamkeit nachgewiesen und dafür das entsprechende Zertifikat erhalten.


19. Was bieten Notfallpsychologen?

Notfallpsychologinnen und -psychologen helfen psychisch belasteten Personen oder Personengruppen wie Traumaopfern und -betroffenen und beraten Einsatzkräfte und Helfer, Angehörige, Gruppen sowie Führungskräfte und Stäbe des Katastrophenschutzes und der psychosozialen Notfallversorgung bei (Groß-)Schadensereignissen. Die zertifizierten Notfallpsychologinnen (BDP) und Notfallpsychologen (BDP) verfügen über vertiefte Kenntnisse der speziellen Psychodiagnostik, der Psychotraumatologie, der Krisenintervention und des Peer Counselings.


20. Was bieten Supervisoren?

Supervisoren BDP haben Wissen und Handlungskompetenzen darüber, wie Supervision und Coaching mit Einzelnen, mit einer Gruppe und mit Teams zu leisten sind und wie sie auch in breiter angelegte organisatorische Veränderungsprozesse im Sinne von Organisationsberatung integriert werden können. Sie verfügen über Kenntnisse supervisionsrelevanter Theorien und Konzepte zu den Themen „Organisation und Interaktion“ sowie angewandter Methoden, insbesondere erlebnis- und handlungsorientierter Methodik. 


21. Was bedeutet die Zertifizierung Psychologische Gesundheitsförderung und Prävention (BDP)?

Psychologinnen und Psychologen mit diesem Zertifikat haben eine intensive gesundheitspsychologische Fortbildung durchlaufen, die allgemeine und spezifische psychologische Gesundheitsförderung in den Bereichen gesundheitsspezifische Lebensweisen (Ressourcen und Risiken, z. B. Bewegung, Ernährung und Essverhalten, Umgang mit Suchtstoffen), entwicklungsbezogene Gesundheitsförderung und Prävention z.B. für Kinder, Jugendliche und bei Alterungsprozessen, bei kritischen Lebensereignissen oder bei chronischen Erkrankungen ebenso zum Gegenstand hat wie die psychologische Gesundheitsförderung in Settings und für Multiplikatoren.


22. Was bedeutet die Personenlizenz DIN 33430 (BDP und DGPs)?

Inhaber der Personenlizenz DIN 33430 sind professionelle Partner, um z.B. qualitativ hochwertige Prozesse der Eignungsbeurteilung zu gestalten, die Personalauswahl zu optimieren, das Potenzial von Mitarbeitern treffgenauer einzuschätzen oder Assessment Center und/oder Eignungsinterviews effizient und valide durchzuführen


23. Was ist das „EuroPsy“?

Das EuroPsy-Zertifikat ist ein im Auftrag des europäischen Dachverbands der Psychologinnen und Psychologen EFPA (European Federation of Psychologists‘ Associations) nach sorgfältiger Prüfung ausgestellter Qualifikationsnachweis, der sowohl in Deutschland als auch europaweit die Anerkennung der Berufskompetenzen und die Berufsausübung erleichtern soll.
Die Zertifizierung dokumentiert eine umfassende theoretische und praxisbezogene Ausbildung in Psychologie auf der Basis europaweit vergleichbarer Standards (Studieninhalte und darauf aufbauende Praxiserfahrung), unabhängig von Hochschulort, Studienangeboten oder Art des Abschlusses.


24. Was bedeutet das Gütezeichen „Beratung durch PsychologInnen“?

Das Gütezeichen wird nach der Nachweisführung über die Grundqualifikation als Psychologin oder Psychologe, die Beratungskompetenz zur Gesprächsführung und Krisenintervention und Online-Beratung z.B. durch den Nachweis entsprechender Berufserfahrung sowie der Verpflichtung die Ethischen Richtlinien erteilt.


25. Kann ich mich über einen Psychologen beschweren?

Abgesehen davon, dass erfahrungsgemäß Unzufriedenheit mit Psychologen eher auf Missverständnissen beruht und daher zunächst primär das unmittelbare Gespräch anzuraten ist, besteht zwischen Psychologen und ihren Kunden meist ein zivilrechtlicher Vertrag. Probleme oder Beschwerden können daher im Zivilrechtsweg (Amts- oder Landgerichte) bzw. vor Schiedsgerichten behandelt werden.
Die Mitglieder des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen haben sich aber auch auf die Ethischen Richtlinien verpflichtet. Verstöße gegen die Richtlinien können vor dem unabhängigen Ehrengericht des BDP verfolgt werden (um ggf. parallele Verfahren in derselben Angelegenheit zu vermeiden, ist ein Ehrengerichtsverfahren erst nach dem Abschluss eines laufenden staatlichen Verfahrens möglich).