Psychologie |
Der Beruf der Psychologin / des Psychologen Psychologinnen und Psychologen wollen die Entwicklung, das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit von Menschen als Einzelpersonen, in Gruppen, Organisationen und in der Gesellschaft fördern. Sie unterstützen in verschiedenen Bereichen des Lebens und der Gesellschaft psychologisch günstige individuelle und soziale adäquate Entwicklungen und Veränderungsprozesse. Dazu wenden sie psychologische Prinzipien, Erkenntnisse, Modelle und Methoden in ethisch und wissenschaftlich begründeter Weise an. Viele Psychologinnen und Psychologen spezialisieren sich durch ihre Ausbildung, Fort- und Weiterbildung sowie durch ihre anschließende Berufstätigkeit auf ein oder mehrere Anwendungsbereiche der Psychologie. Werte und Normen Psychologinnen und Psychologen haben eine besondere ethische Verantwortung. In ihrem beruflichen Umgang mit Menschen, Gemeinschaften und Organisationen wahren sie fundamentale Menschenrechte, Integrität und Selbstbestimmung sowie Verständigung und Frieden im sozialen Zusammenleben. Psychologinnen und Psychologen wollen durch ihre Berufstätigkeit dazu beitragen, dass alle Menschen dieser Erde - unabhängig von Geschlecht, Alter, Schicht, Nation oder Religion - ein Leben in Menschenwürde, Gesundheit, Selbstachtung, Selbstbestimmung, Frieden, Gerechtigkeit und Sinnerfüllung leben können. Psychologinnen und Psychologen sind aufgrund ihrer Kompetenz in ihrem beruflichen Handeln eigenverantwortlich und selbständig, sie üben ihren Freien Beruf angestellt, beamtet, in Honorarverträgen oder selbständig aus. Psychologinnen und Psychologen verpflichten sich für ihr berufliches Handeln zu fortlaufender Fortbildung und weiterer Qualitätssicherung. Die Mitglieder des Berufsverbandes BDP unterschreiben darüber hinaus Berufsethische Verpflichtungen. Psychologinnen und Psychologen sind auch wachsam gegenüber persönlichen, sozialen, institutionellen, wirtschaftlichen und politischen Einflüssen, die zu einem Missbrauch bzw. einer tendenziösen Anwendung psychologischer Kenntnisse und Fähigkeiten führen können. Psychologische Berufsfelder Für viele Aufgabenfelder in unserer Gesellschaft ist die Anwendung psychologischer Fachkompetenzen sinnvoll, um menschenfreundliche Veränderungsprozesse zu fördern. Psychotherapeut - Psychiater - Psychologe Drei Begriffe, die immer wieder verwechselt werden, wenn Menschen bei seelischen Erkrankungen, Beschwerden und Störungen oder körperlichen und sozialen Problemen Hilfe suchen und überlegen, an wen sie sich am besten wenden. Unsere Begriffserklärungen sollen dabei helfen. Zur besseren Lesbarkeit wird nur die männliche Form verwendet. Die Vertreterinnen dieser Berufsgruppen sind natürlich mitgemeint. Drei Begriffe - drei Berufsfelder Psychotherapeut Ein Psychotherapeut übt Psychotherapie aus. Das kann ein Psychologe ("Psychologischer Psychotherapeut"), oder ein Mediziner ("Ärztlicher Psychotherapeut") sein - beide dürfen Kinder, Jugendliche und Erwachsene behandeln - oder ein Pädagoge oder Psychologe, der nur für die Therapie von Kindern und Jugendlichen ausgebildet ist ("Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut"). Alle drei haben zusätzlich zu ihrem "Grundberuf" eine psychotherapeutische Zusatzausbildung abgeschlossen. Der Beruf des Psychologischen Psychotherapeuten ist seit dem 1. Januar 1999 durch das Psychotherapeutengesetz geregelt. Das Gesetz schützt zugleich die Berufsbezeichnung "Psychotherapeut" strafrechtlich für diejenigen, die eine Approbation (Berufszulassung) aufgrund des Psychotherapeutengesetzes oder als Arzt mit entsprechender Zusatzausbildung besitzen. Psychiater Facharzt für seelische Erkrankungen oder Störungen. Psychiater gehen von der körperlichen Seite an psychische Probleme heran. Der Psychiater hat Medizin studiert. In seinem Studium hat er sich in erster Linie mit der Funktionsweise und den Erkrankungen des menschlichen Körpers - kaum mit der Psyche des Menschen - beschäftigt und gelernt, diese Krankheiten hauptsächlich mit Medikamenten zu behandeln. Nach Abschluss des Medizinstudiums hat er in medizinischen Einrichtungen eine mehrjährige Facharztausbildung zum Psychiater absolviert. In dieser Ausbildung hat er spezielle Kenntnisse über Entstehung und Verlaufsformen von Krankheiten des Geistes und der Seele erworben und gelernt, diese Krankheiten zu erkennen und zu behandeln, zumeist mit Medikamenten, den sogenannten Psychopharmaka. Erst eine psychotherapeutische Zusatzausbildung berechtigt einen Psychiater (oder einen anderen Arzt), auch Psychotherapie auszuüben und neben der Facharztbezeichnung (hier: Psychiater) die Zusatzbezeichnung "Psychotherapie" oder "Psychoanalyse" zu führen. Neuere Facharztausbildungen führen zu den Titeln "Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie" oder "Facharzt für Psychotherapeutische Medizin". So ausgebildete Ärzte werden zusammenfassend als "Ärztliche Psychotherapeuten" bezeichnet. Psychologe Hochschulabsolvent, der das Fach Psychologie studiert hat. Psychologen beschäftigen sich damit, menschliches Erleben (z.B. Gedanken und Gefühle) und Verhalten zu beschreiben, zu erklären, vorherzusagen und zu ändern. Psychologen gehen von der psychischen Seite an psychische Probleme heran. Die Berufsbezeichnung "Psychologe" darf nur von Personen geführt werden, die über den Abschluss eines Hochschulstudiums im Fach Psychologie verfügen. Durch das akademische Studium, das mit dem Diplom abgeschlossen wird (Diplom-Psychologe), erwirbt der Psychologe in den verschiedenen Gebieten der Psychologie wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse und ein umfangreiches Wissen über menschliches Denken und Fühlen, Lernen und Verhalten und auch darüber, wie man menschliches Verhalten beeinflussen kann. Im Hauptstudium kann sich der Psychologe auf die Schwerpunke Klinische Psychologie und psychologische Behandlungsmethoden spezialisieren. Dabei erarbeitet sich der angehende Psychologe umfassende Kenntnisse über die seelisch-körperliche Gesundheit und Krankheit sowie die Grundlagen der wissenschaftlichen Psychotherapie. Nach Abschluss des Psychologiestudiums kann der Psychologe eine mindestens dreijährige psychotherapeutische Ausbildung absolvieren, die ihn für die eigenverantwortliche Ausübung der Psychotherapie qualifiziert. Der so ausgebildete Psychologe wird "Psychologischer Psychotherapeut" genannt. Ein Psychologischer Psychotherapeut verwendet keine Medikamente. Sein Behandlungsansatz ist ein anderer. Er unterstützt den Patienten mit psychologischen Mitteln dabei, die psychische Erkrankung durch eine bewusste Auseinandersetzung mit ihren Ursachen und/oder durch gezieltes Einüben neuer Verhaltensweisen zu überwinden. Falls eine organische Erkrankung mitbehandelt werden muss, oder wenn bei einer psychischen Erkrankung eine Kombination von psychologischer und medikamentöser Therapie notwendig ist, arbeitet der Psychologische Psychotherapeut mit Ärzten zusammen. Die Spreu vom Weizen trennen Woran erkennt der Laie die Fachleute für Psychotherapie? Den Titel "Psychologischer Psychotherapeut" darf nur führen, wer als Diplom-Psychologe ein Hochschulstudium der Psychologie abgeschlossen hat und die staatliche Anerkennung seiner psychotherapeutischen Qualifikation durch die Approbation besitzt. Außer diesen Psychologen dürfen sich Ärzte als "Psychotherapeut" bezeichnen, wenn sie nach dem Medizinstudium eine psychotherapeutische Zusatzausbildung absolviert haben. Bei "Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten" kann die Grundausbildung auch in einem Studium der Pädagogik oder Sozialpädagogik bestehen. Darauf müssen Sie achten! Nur der Titel "Psychologischer Psychotherapeut" (sowie die Kurzform "Psychotherapeut") ist geschützt. Auch Personen, die nicht berechtigt sind, diesen Titel zu führen, dürfen psychotherapeutische Behandlungen anbieten. Äußerste Vorsicht ist gegenüber "Behandlern" geboten, die ohne ein Medizin- oder Psychologiestudium und eine psychotherapeutische Qualifikation ihre Dienste nur auf der rechtlichen Basis des "Heilpraktikergesetzes" offerieren. Sie gehen bei der Suche nach einem qualifizierten Behandler immer sicher, wenn Sie sich bei seriösen Einrichtungen: z.B. Krankenkassen, Vermittlungsdienst PID, erkundigen. Scheuen Sie sich im Zweifel auch nicht, den Therapeuten Ihrer Wahl direkt nach seiner Ausbildung zu fragen! (Nähere Informationen zum Vermittlungsdienst PID) Qual der Wahl Die richtige Therapieform und der passende Psychotherapeut. Nicht anders als bei einer medizinischen Behandlung ist der Einsatz einer Psychotherapie in der Regel dann besonders erfolgversprechend, wenn das eingesetzte Verfahren bzw. die gewählte Kombination unterschiedlicher Methoden genau auf das zu lösende Problem zugeschnitten sind. Was im Einzelfall die richtige Therapieform oder Kombination ist, kann der Laie schwer beurteilen. Dazu braucht er den Rat des Experten. Wer sich über Spezialisierungen von Psychotherapeuten informieren will, bevor er einen Psychotherapeuten aufsucht, kann dies beim Psychotherapie-Informations-Dienst (PID) tun. Viele Psychologische Psychotherapeuten arbeiten ohnehin methodenübergreifend, d.h. sie verbinden Elemente verschiedener Therapieformen in einem Gesamtkonzept der Behandlung. Ergebnisse aus der neuesten wissenschaftlichen Forschung bestätigen dieser Behandlungsstrategie gute Erfolge. In der ambulanten Versorgung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen leider nicht für alle wissenschaftlich anerkannten und praktisch bewährten Therapieverfahren die Kosten. Viele qualifiziert ausgebildete Psychologische Psychotherapeuten haben deshalb trotz Approbation nach dem Psychotherapeutengesetz nicht die Zulassung zur Abrechnung mit Krankenkassen. Über die Krankenversicherungskarte (vgl. "Der direkte Weg zum Psychotherapeuten") kann nur eine psychoanalytische Therapie, eine tiefenpsychologisch fundierte Therapie oder eine Verhaltenstherapie in Anspruch genommen werden. Andere wissenschaftlich abgesicherte Methoden wie die Gesprächspsychotherapie, die Gestalttherapie und die systemische Familientherapie werden von den Kassen bisher nicht übernommen, wenn die Behandlung ambulant erfolgt. Sie muss ggf. privat bezahlt werden (siehe aber "Die Möglichkeit der Kostenerstattung..."). In Einrichtungen der stationären Versorgung werden diese Verfahren hingegen in beträchtlichem Umfang eingesetzt und von den Kostenträgern - darunter selbstverständlich auch den Krankenkassen - finanziert. Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen hält diese Trennung für willkürlich, d.h. für sachlich nicht gerechtfertigt. Er setzt sich dafür ein, dass alle bewährten Verfahren allen Patienten zur Verfügung gestellt werden und stets eine optimale Behandlung, die auf das Störungsbild so exakt wie möglich zugeschnitten ist (s.o.), gewährleistet werden kann. Darauf müssen Sie achten: Ebenso wichtig wie die Therapieform ist, dass die "Chemie" zwischen Ihnen und dem Therapeuten stimmt. Achten Sie auf Ihre innere Stimme. Fühlen Sie sich im ersten Gespräch mit einem Therapeuten gut aufgehoben, ist eine bedeutende Voraussetzung für den Therapieerfolg erfüllt. Stellt sich in den ersten Sitzungen kein Vertrauensverhältnis ein, sollten Sie einen anderen Psychotherapeuten aufsuchen. |