Begutachtung nach § 6 Waffengesetz
Register von Fachpsychologen BDP mit mehrjähriger Zusatzausbildung, deren fachliche Eignung zur Begutachtung nach § 6 Waffengesetz vom BDP anerkannt wurde.
Begutachtung nach § 6 Waffengesetz
Voraussetzung für eine Aufnahme in das
Register ist die bestätigte fachliche Eignung zur Begutachtung nach § 6 Waffengesetz:
- durch eine Zertfizierung des BDP als FachpsychologIn
für Rechtspsychologie, Verkehrspsychologie oder klinische Psychologie
oder
- durch eine
Approbation zur/zum Psychologischen PsychotherapeutIn
sowie
- durch
die Teilnahme an einem Seminar
zum Thema „Begutachtung nach § 6 WaffG - Grundlagen für die Umsetzung in der Praxis“
Ihre Ansprechpartnerin:
Judith Buck
waffen@psychologenportal.de
(030) 209166-331
Deutsche Psychologen Akademie GmbH
Am Köllnischen Park 2
10179 Berlin