Begutachtung nach § 6 Waffengesetz
Register von Fachpsychologen BDP mit mehrjähriger Zusatzausbildung, deren fachliche Eignung zur Begutachtung nach § 6 Waffengesetz vom BDP anerkannt wurde.
Begutachtung nach § 6 Waffengesetz
Voraussetzung für eine Aufnahme in das
Register ist die bestätigte fachliche Eignung zur Begutachtung nach § 6 Waffengesetz:
- durch eine Zertfizierung des BDP als FachpsychologIn
für Rechtspsychologie, Verkehrspsychologie oder klinische Psychologie
oder
- durch eine
Approbation zur/zum Psychologischen PsychotherapeutIn
sowie
- durch
die Teilnahme an einem Seminar
zum Thema „Begutachtung nach § 6 WaffG - Grundlagen für die Umsetzung in der Praxis“
Post an:Deutsche Psychologen
Akademie GmbH des BDP
Frau Anne Böttcher
Am Köllnischen Park 2
10179 Berlin
Tel.: 030 - 20 91 66 - 331
waffen@psychologenportal.de